Anmeldung

Gerne möchten wir euch zu unserem Fest einladen und freuen uns, wenn ihr im Mai 2025 mit uns feiert! Bitte füllt dazu, wie in eurer schriftlichen Einladung beschrieben, folgendes Formular aus.

Ihr könnt euch untenstehend für Samstag und/oder Sonntag anmelden!

17.05.2025

Bierzeltabend mit der Partyband Tetrapack

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    Eine Tischreservierung beinhaltet 10 x 10€ Wertmarken

    Zahlungsinformation
    Der Betrag von 100€ pro Tisch ist bis zum 06.05.2025 an folgende Bankverbindung zu überweisen:
    Gründungsfest und Fahnenweihe GbR
    DE61 7216 9812 0003 2199 17

    Die Wertmarken können am Samstag, den 17.05.2025 bis 17:00 Uhr im Festbüro abgeholt werden.
    Alternativ können die Wertmarken am 06.05.2025 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Haus der Vereine (Hauptstraße 41) in Karlskron abgeholt und dort bar bezahlt werden.

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    Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke dieser Anmeldung gespeichert und verarbeitet werden und akzeptiere zugleich die Festordnung.

    18.05.2025

    Fahnenweihe des Madlvereins & Gründungsfest des Schützenvereins

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      Busparkplatz

      Fahnenstellplatz

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      Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke dieser Anmeldung gespeichert und verarbeitet werden und akzeptiere zugleich die Festordnung.

      Festordnung

      1. Das Fest findet bei jeder Witterung statt.
      2. Bei Ankunft am Festzelt hat sich jeder Verein im Festbüro zu melden und die Unterlagen abzuholen.
      3. Da am Festsonntag viele Besucher erwartet werden, behält sich der Veranstalter Änderungen bei den Tischreservierungen nach 11 Uhr vor.
      4. Den Anweisungen der Festleitung, der Zugführer, des Sicherheitspersonals, der Feuerwehr und der Polizei ist stets Folge zu leisten.
      5. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Festbestimmungen behält sich der Veranstalter vor, einzelne Personen oder Vereine vom Fest zu verweisen.
      6. Während des Festgottesdienstes und des Umzuges wird um angemessenes, sowie diszipliniertes Verhalten gebeten. Anständiges Benehmen während des gesamten Festes betrachten wir als selbstverständlich.
      7. Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und die Richtlinien des Veranstalters. Der Sicherheitsdienst und die Festleitung sind berechtigt und verpflichtet, im Rahmen des Jugendschutzgesetzes Ausweiskontrollen durchzuführen.
      8. Für Unfälle jeglicher Art, Schäden oder Diebstähle wird vom Veranstalter – auch Privatpersonen gegenüber – keinerlei Haftung übernommen. Jeder Verein ist für seine Mitglieder und sein Vereinseigentum selbst verantwortlich. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
      9. Das Parken der Fahrzeuge auf den ausgewiesenen Parkplätzen und öffentlichen Plätzen erfolgt auf eigene Gefahr und nach Regeln der StVO. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Einbrüche oder Diebstähle an den geparkten Fahrzeugen. Parkverbote sind einzuhalten.
      10. Bei Sachbeschädigung jeglicher Art hält sich der Veranstalter weitere Schritte vor. Bei mutwilliger Beschädigung von Bierbänken oder Biertischen sowie Bierkrügen wird der entstandene Schaden vom Veranstalter in Rechnung gestellt.
      11. Änderungen im Festprogramm bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
      12. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erhält der Veranstalter von dem Besucher ohne gesonderte Vergütung das Recht gemäß Art. 38 BayDSG Bildaufnahmen herzustellen, sowie diese selbst oder durch Dritte zu Privatzwecken oder digitale Veröffentlichung zu nutzen.