Muttizettel

Der Einlass ist allen volljährigen Gästen grundsätzlich gestattet.

Gäste ab 16 Jahren erhalten den Zutritt ausschließlich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson/Begleitperson mit dem sogenannten „Partyzettel“, welcher auf unserer Homepage abrufbar ist. Es muss genau dieses Dokument verwendet werden, andere Vorlagen sind nicht gestattet.

Folgende Bestimmungen gelten:

  • Beim Einlass wird geprüft, ob die angegebenen Daten auf dem Partyzettel korrekt sind (Prüfung gegen amtlichen Lichtbildausweis von Gast und Aufsichtsperson) sowie ob die Unterschrift eines Erziehungsberechtigen vorhanden ist
  • Der Partyzettel muss in zweifacher Ausfertigung abgegeben werden: einer verbleibt beim Veranstalter, einer verbleibt bei der Aufsichtsperson
  • Die Abgabe eines amtlichen Lichtbild-Dokuments wird dem Veranstalter vorbehalten
  • Wenn die Aufsichtsperson die Veranstaltung verlässt, muss der Minderjährige ebenfalls die Veranstaltung verlassen
  • Eine Aufsichtsperson/Begleitperson darf max. 1 Person zum Festival begleiten

Minderjährige (unter 18 Jahre) dürfen nur Bier, Weinschorle und alkoholfreie Getränke konsumieren. Alle anderen alkoholischen Getränke werden nicht an minderjährige Personen verkauft.

Bei Zuwiderhandlung werden der Minderjährige und die Aufsichtsperson vom Gelände verwiesen.