Festordnung

  1. Das Fest “Schützn dreffa Madl” findet bei jeder Witterung statt.
  2. Bei Ankunft am Festzelt hat sich jeder Verein im Festbüro zu melden und die Unterlagen abzuholen.
  3. Da am Festsonntag viele Besucher erwartet werden, behält sich der Veranstalter Änderungen bei den Tischreservierungen nach 11 Uhr vor.
  4. Den Anweisungen der Festleitung, der Zugführer, des Sicherheitspersonals, der Feuerwehr und der Polizei ist stets Folge zu leisten.
  5. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Festbestimmungen behält sich der Veranstalter vor, einzelne Personen oder Vereine vom Fest zu verweisen.
  6. Während des Festgottesdienstes und des Umzuges wird um angemessenes, sowie diszipliniertes Verhalten gebeten. Anständiges Benehmen während des gesamten Festes betrachten wir als selbstverständlich.
  7. Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und die Richtlinien des Veranstalters. Der Sicherheitsdienst und die Festleitung sind berechtigt und verpflichtet, im Rahmen des Jugendschutzgesetzes Ausweiskontrollen durchzuführen.
  8. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.
  9. Das Parken der Fahrzeuge auf den ausgewiesenen Parkplätzen und öffentlichen Plätzen erfolgt auf eigene Gefahr und nach Regeln der StVO. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Einbrüche oder Diebstähle an den geparkten Fahrzeugen. Parkverbote sind einzuhalten.
  10. Bei Sachbeschädigung jeglicher Art hält sich der Veranstalter weitere Schritte vor. Bei mutwilliger Beschädigung von Bierbänken oder Biertischen sowie Bierkrügen wird der entstandene Schaden vom Veranstalterin Rechnung gestellt.
  11. Änderungen im Festprogramm bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  12. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erhält der Veranstalter von dem Besucher ohne gesonderte Vergütung das Recht gemäß Art. 38 BayDSG Bildaufnahmen herzustellen, sowie diese selbst oder durch Dritte zu Privatzwecken oder digitale Veröffentlichung zu nutzen.
  13. Das Anbringen von Plakaten und Aufklebern sowie die Verteilung von Flyern ist nur nach Genehmigung des Festbüros gestattet.
  14. Für Unfälle jeglicher Art, Schäden oder Diebstähle wird vom Veranstalter – auch Privatpersonen gegenüber – keinerlei Haftung übernommen. Jeder Verein ist für seine Mitglieder und sein Vereinseigentum selbst verantwortlich. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
  15. Jegliches Entwenden, Beschädigen oder Verunglimpfen von Vereinsgegenständen und -symbolen der beiden Jubelvereine und deren Patenvereine, wie “Vereinstaferln”, Vereinsfahnen und sonstigen vereinstypischen Utensilien ist jederzeit und ausnahmslos zu unterlassen.